Für alle Kinder ab 2 1/2 Jahren bis zum Kindergarteneintritt.
Unser Spielgruppenjahr beginnt im August eine Woche nach den Sommerferien und endet mit Beginn der Schulferien Ende Juni.
In der Regel bleiben die Gruppen das ganze Schuljahr konstant mit den gleichen Kindern besetzt.
Die Feiertage und Ferien richten sich nach den öffentlichen Schulen in Bubendorf.
Raumspielgruppe:
Montag, Dienstag, Freitag 09.00 – 11.30 Uhr
inkl. z'Nüni und Getränke
Donnerstagnachmittag 14.00 - 16.30 Uhr
inkl. z’Vieri und Getränke
Bei grosser Anmeldezahl, werden wir weitere Nachmittage in unser Angebot nehmen - 14.00 - 16.30 inkl. z'Vieri + Getränke
Waldspielgruppe:
Mittwoch + Donnerstag 09.00 – 11.30 Uhr
inkl. z’Nüni und Getränke
Raumspielgruppe:
Im Untergeschoss der Alterssiedlung Sonneck,
Sonneckstrasse 14, 4416 Bubendorf
Waldspielgruppe:
Im Bubendörfer Wald
Wie vom Kanton Baselland empfohlen, bieten wir während den Spielgruppenstunden eine integrative, spielerische und alltagsintegrierte Sprachförderung für alle Kinder an und achten darauf, dass die Spielgruppenstunden ihren ursprünglichen Charakter beibehalten. Wir bieten den Kindern die Möglichkeit sprachliche Kompetenzen zu erwerben, zu erweitern, zu festigen und auszubauen. Der Spracherwerb wird mit passenden Sprachfördereinheiten und auch im freien Spiel gezielt gefördert und begleitet. Gefördert wird die Artikulation, die Erweiterung und Festigung des Wortschatzes, die Grammatik und auch der Sprachgebrauch, sprich die kommunikativen Kompetenzen. Sämtliche Fördereinheiten richten sich nach den Interessen und entwicklungsbedingten Bedürfnissen und Möglichkeiten der Kinder.
Raumspielgruppe:
Fr. 90.00 im Monat inkl. z'Nüni / z'Vieri und Getränke
Waldspielgruppe:
Fr. 90.00 im Monat inkl. z’Nüni und Getränke
Der Elternbeitrag wird halbjährlich im Voraus bezahlt und es werden 11 Monate verrechnet. Der Elternbeitrag ist unabhängig von der Anwesenheit des Kindes zu entrichten. Beglichen wird der für Ihr Kind freigehaltene Spielgruppenplatz.
Unsere Spielgruppe ist selbsttragend und finanziert sich lediglich durch die Elternbeiträge, grosser Eigeninitiative und sonstigen Zuwendungen.
Krankheit/Unfall/Ferien können nicht in Abzug gebracht werden. Sie bezahlen den für Ihr Kind reservierten Spielgruppenplatz. Wir bitten um Abmeldung per Tel, Mail oder SMS.
Eine vorzeitige Kündigung ist schriftlich unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist auf Ende eines Quartals (31.10., 31.01., 30.04.) möglich. Bei vorzeitigem Austritt erfolgt keine Rückzahlung.
Die Unfall- und Haftpflichtversicherung ist für jedes Kind obligatorisch und Sache der Eltern. Mit der Anmeldung in die Spielgruppe bestätigen Sie, dass für Ihr Kind eine Unfallversicherung besteht.
Für die Spielgruppenleiterinnen bestehen eine koll. Betriebsunfallversicherung, eine koll. Haftpflichtversicherung und eine Krankentaggeldversicherung.
Die Benutzung des Waldplatzes ist nur während der offiziellen Spielgruppenstunden erlaubt. Gewitter, Sturm, sehr hohe Minustemperaturen, Warnungen des Kantons oder Militärbenutzung sind Gründe, den Besuch im Wald in die Raumspielgruppe zu verlegen.