Für alle Kinder ab 2 ½ Jahren bis zum Kindergarteneintritt.
Unser Spielgruppenjahr beginnt im August eine Woche nach den Sommerferien und endet mit Beginn der Schulferien Ende Juni.
In der Regel bleiben die Gruppen das ganze Schuljahr konstant mit den gleichen Kindern besetzt.
Die Feiertage und Ferien richten sich nach den öffentlichen Schulen in Bubendorf.
Raumspielgruppe:
Montag, Dienstag + Freitag 09.00 – 11.00 Uhr
inkl. z’Nüni und Getränk
Waldspielgruppe:
Mittwoch + Donnerstag 09.00 – 11.30 Uhr
inkl. z’Nüni und Getränk
Raumspielgruppe:
Im Untergeschoss der Alterssiedlung Sonneck,
Sonneckstrasse 14, 4416 Bubendorf
Waldspielgruppe:
Im Bubendörfer Wald / Seltisberger-Seite
Treffpunkt: siehe Karte:
Raumspielgruppe:
CHF 55.00 im Monat inkl. z’Nüni und Getränke
Waldspielgruppe:
CHF 80.00 im Monat inkl. z’Nüni und Getränke
Der Elternbeitrag wird halbjährlich im Voraus bezahlt und es werden 11 Monate verrechnet. Der Elternbeitrag ist unabhängig von der Anwesenheit des Kindes zu entrichten. Beglichen wird der für Ihr Kind freigehaltene Spielgruppenplatz.
Unsere Spielgruppe ist selbsttragend und finanziert sich lediglich durch die Mitgliederbeiträge, grosser Eigeninitiative und sonstigen Zuwendungen. Im Elternbeitrag enthalten sind sämtliche Lohnkosten (AHV), z’Nüni und Getränke, Werk- und Bastelmaterial, Administrationskosten, die durchgeführten Anlässe während dem Spielgruppenjahr uvm.
Krankheit/Unfall kann nicht in Abzug gebracht werden. Sie bezahlen den für Ihr Kind reservierten Spielgruppenplatz. Falls Ihr Kind krank ist, bitten wir um Abmeldung per Tel, Mail oder SMS.
Es kann schriftlich, mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen, auf das nächstmögliche Monatsende gekündigt werden.
Bei Abmeldung vor Spielgruppenstart, werden die Administrationskosten im Betrag von Fr. 20.00 verrechnet.
Die Unfall- und Haftpflichtversicherung ist für jedes Kind obligatorisch und Sache der Eltern. Mit der Anmeldung in die Spielgruppe bestätigen Sie, dass für Ihr Kind eine Unfallversicherung besteht.
Für die Spielgruppenleiterinnen bestehen eine koll. Betriebsunfallversicherung, eine koll. Haftpflichtversicherung und eine Krankentaggeldversicherung.
Die Benutzung des Waldplatzes ist nur während der offiziellen Spielgruppenstunden erlaubt. Gewitter, Sturm, sehr hohe Minustemperaturen, Warnungen des Kantons oder Militärbenutzung sind Gründe, den Besuch im Wald aus Sicherheitsgründen ausfallen zu lassen.