Informationen zum Spielgruppenalltag

Alter

Für Kinder ab 2 1/2  Jahren bis zum Kindergarteneintritt.  

 

Spielgruppenstart / Ferien

Unser Spielgruppenjahr beginnt im August eine Woche nach den Schul-Sommerferien und endet mit Beginn der Schulferien Ende Juni.

In der Regel bleiben die Gruppen das ganze Schuljahr konstant mit den gleichen Kindern besetzt.

Die Feiertage und Ferien richten sich nach den öffentlichen Schulen in Bubendorf.

Wochentage / Dauer

Raumspielgruppe:

Montag, Dienstag und Freitag 09.00 – 11.30 Uhr  

inkl. z'Nüni und Getränke - Einlaufzeit 08.45 Uhr

 

Waldspielgruppe:

Donnerstag 09.00 – 11.30 Uhr

inkl. z’Nüni und Getränke - Einlaufzeit 08.45 Uhr

 


Ort

Raumspielgruppe:

Im Untergeschoss der Alterssiedlung Sonneck,

Sonneckstrasse 14, 4416 Bubendorf

Waldspielgruppe:

Im Bubendörfer Wald 


Elternbeiträge

Raumspielgruppe:

Fr. 95.00 im Monat inkl. z'Nüni /  z'Vieri und Getränke

Waldspielgruppe:

Fr. 95.00 im Monat inkl. z’Nüni und Getränke


Der Elternbeitrag wird halbjährlich im Voraus bezahlt und es werden 11 Monate verrechnet. Der Elternbeitrag ist unabhängig von der Anwesenheit des Kindes zu entrichten. Beglichen wird der für Ihr Kind freigehaltene Spielgruppenplatz.

Unsere Spielgruppe ist selbsttragend und finanziert sich lediglich durch die Elternbeiträge, grosser Eigeninitiative und sonstigen Zuwendungen.

Kleingedrucktes

Krankheit/Unfall/Ferien

Krankheit/Unfall/Ferien/spätere Eintritte können nicht in Abzug gebracht werden. Sie bezahlen den für Ihr Kind reservierten Spielgruppenplatz. Wir bitten um Abmeldung per Tel, Mail oder SMS.

Kündigung

Eine Kündigung kann nur auf Ende Januar erfolgen und muss drei  Monate im Voraus schriftlich der Leiterin mitgeteilt werden.  
Bei vorzeitigem Austritt/Kündigung erfolgt keine Rückzahlung.


Versicherung

Die Unfall- und Haftpflichtversicherung ist für jedes Kind obligatorisch und Sache der Eltern. Mit der Anmeldung in die Spielgruppe bestätigen Sie, dass für Ihr Kind eine Unfallversicherung besteht.

Für die Spielgruppenleiterinnen bestehen eine koll. Betriebsunfallversicherung, eine koll. Haftpflichtversicherung und eine Krankentaggeldversicherung.

Waldplatz

Die Benutzung des Waldplatzes ist nur während der offiziellen Spielgruppenstunden erlaubt. Gewitter, Sturm, sehr hohe Minustemperaturen, Warnungen des Kantons oder Militärbenutzung sind Gründe, den Besuch im Wald in die Raumspielgruppe zu verlegen.